Prävention ist Sache der sozialpädagogischen Fanarbeit und nicht der Justiz
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)
Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.
„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier