Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung.
„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG Sprecherin Antje Hagel das Urteil.
Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt.
Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor.
Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt!
Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die